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Tel.: 0781 923 6680
Fax: 0781 92366823
Öffnungszeiten
Mo – Do 09:00 – 12:00 Uhr
Mo – Do 14:00 – 15:30 Uhr
Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.
Beratung und Vertretung im Sozialrecht
Wenn’s drauf ankommt, sind wir da!
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband. Wir stellen den Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt unseres Handelns und machen uns für alle stark, die nicht nur auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Wir beraten unsere Mitglieder kompetent im Sozialrecht. Dabei geht es um Leistungen, die unsere Mitglieder aus den gesetzlichen Sozialversicherungen beziehen möchten – also der Kranken-, der Pflege-, der Arbeitslosen-, der Unfall- oder der Rentenversicherung. Kommt es zu einem Streitfall, stehen unsere erfahrenen Sozialrechtsreferenten an der Seite jedes Einzelnen und setzen sich für seine Rechte ein.
Wir helfen Ihnen zum Beispiel, wenn:
- Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde,
- Sie um die Anerkennung Ihrer Behinderung kämpfen,
- Sie Ihren Antrag auf Krankengeld durchsetzen wollen,
- Sie Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegekasse haben,
- Sie um die Anerkennung einer Berufskrankheit kämpfen
- sowie in vielen weiteren Fällen.
Wir beraten auf folgenden Rechtsgebieten:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Schwerbehindertenrecht
- Grundsicherung für Arbeitssuchende, im Alter und bei Erwerbsminderung
- Soziales Entschädigungsrecht
Für nur 72 Euro im Jahr (6 Euro monatlich) kann jeder bei uns Mitglied werden. Die VdK-Erstberatung ist hierbei jedoch auch für Nicht-Mitglieder erst einmal kostenlos. Ehegatten, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder (bis 35 Jahre) sowie Empfänger von Grundsicherung (im Alter oder bei Erwerbsminderung – nach SGB XII, 4. Kapitel) zahlen nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages.